Schimmel in der Mietwohnung - das sollten Vermieter wissen
Tritt in einer Mietwohnung Schimmel auf, ist das für Mieter und Vermieter gleichermaßen ärgerlich. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Wohnungseigentümer in einem solchen Fall haben.
Haftung bei Schimmelpilzbefall im Mieteigentum
Dass Schimmel in der Wohnung einen Mietmangel darstellt, steht außer Zweifel. Allerdings besteht meist Uneinigkeit darüber, wer dafür haften muss. Oft endet der Streit hierüber vor Gericht. Dieses beauftragt für gewöhnlich einen Sachverständigen damit, die Ursache für den Schimmelpilzbefall zu finden. Stellt dieser fest, dass die erhöhte Feuchtigkeit im Mauerwerk durch Baumängel entstanden ist, sind Sie als Vermieter verpflichtet, für die Beseitigung des Schimmelschadens aufzukommen. Gleiches gilt für eine nicht durch den Wohnungsnutzer verursachte Havarie (z. B. Wasserrohrbruch).
Kann der Sachverständige keinen Baumangel finden, untersucht er, ob der Mieter den Schimmelpilzbefall in der Wohnung durch ein falsches Heiz- und/oder Lüftungsverhalten selbst herbeigeführt hat. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Wohnungsnutzer seine vertraglichen Obhutspflichten verletzt und nicht ausreichend geheizt und/oder gelüftet hat, muss der Mieter für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommen.
Folgekosten durch einen Schimmelbefall
Stellt ein Mieter in seiner Wohnung Schimmelpilzbefall fest, können auf den Eigentümer hohe Kosten zukommen. Der Wohnungsnutzer könnte beispielsweise eine Mietkürzung, Instandsetzungsansprüche oder Zurückbehaltungsrechte am Mietzins gelten machen. Unter Umständen beauftragt der Mieter auch einen Handwerker mit der Beseitigung des Schimmelpilzes und dessen Ursache und fordert die Kosten von Ihnen zurück.
Um den genannten Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollten Sie als Wohnungseigentümer folgenden Tipp beherzigen:
Baumängel beseitigen
Beseitigen Sie Baumängel, die zu einem Schimmelpilzbefall führen können, zeitnah und nachhaltig. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil Sie vor Gericht beweisen müssen, dass der Schimmel in der Wohnung nicht durch einen Schaden an der Bausubstanz verursacht wurde.
Kommt der vom Gericht beauftragte Gutachter zu einem anderen Ergebnis, verlieren Sie den Prozess und haben neben den Sanierungskosten auch die Prozesskosten, die Anwälte und den Sachverständigen zu tragen.
Bei älteren Immobilien empfiehlt es sich, ein Privatgutachten bezüglich des Bauzustandes einzuholen. Das ist zwar nicht billig, aber Sie können sicher sein, dass keine Baumängel da sind, bzw. haben die Möglichkeit, diese beseitigen zu lassen, bevor Folgeschäden eintreten. Gleiches gilt nach aufwendigen Modernisierungen, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
Nehmen Sie die Anzeichen ernst
Sobald Ihr Mieter Sie auf den Schimmelpilzbefall hinweist, sollten Sie das Problem ernst nehmen. Zwar könnten Sie den Schimmel einfach überstreichen und anschließend behaupten, dass dieser beseitigt wäre. Ist der Mieter mit dieser Form der Schadensbeseitigung jedoch nicht einverstanden und geht vor Gericht, kann das im Zweifelsfall sehr teuer werden.
Wie ist die Mietzahlung bei Schimmelbefall geregelt?
Resultiert der Schimmelpilzbefall in einer Wohnung aus bauphysikalischen Ursachen, hat Ihr Mieter das Recht zur Mietkürzung. Stellt sich heraus, dass neben den Baumängeln auch falsches Lüftungs- und Heizverhalten zum Schimmel geführt haben, kann laut Mietrecht das Mitverschulden des Wohnungsnutzers angerechnet werden.
Die Höhe der Mietminderung ist immer im Einzelfall zu klären, da sie von der Art, der Stärke und der Ausdehnung des Befalls abhängt. Eine pauschale Summe sieht das Mietrecht nicht vor.
Vereinbarungen zum Lüftungs- und Heizverhalten im Mietvertrag
Fehlerhaftes Lüftungs- und Heizverhalten ist in fast allen Fällen mitursächlich für die Schimmelbildung in Mietwohnungen. Deshalb ist es sinnvoll, eine vertragliche Vereinbarung bezüglich des richtigen Heizens und Lüftens zu treffen.
So können Sie verlangen, dass der Mieter die Wohnung täglich ausreichend lüftet, um einen Schimmelpilzbefall zu verhindern. Laut Rechtsprechung genügt es nicht, ein Fenster zu kippen. Vielmehr ist der Wohnungsnutzer zum mehrmaligen Stoßlüften pro Tag verpflichtet.
Hilft eine Gebäudeversicherung bei Schimmel?
Eine Gebäudeversicherung zahlt die Schadstoffsanierung durch ENVIRO Pest Control, wenn der Schimmelpilzbefall in einer Wohnung Folge eines Wasserrohrbruchs ist.
Gegen Hochwasser bzw. daraus resultierende Schimmelschäden müssen Sie sich extra versichern. Allerdings sind die Versicherungsunternehmen wenig geneigt, diesen Versicherungsschutz für Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten anzubieten.
Liegt der Grund für den Schimmel in einer unzureichenden Dämmung oder in einem anderen Baumangel, haben Sie die Kosten selbst zu tragen.
Professionelle Schimmelentfernung durch ENVIRO Pest Control
Ist es in Ihrem Mieteigentum zu einem stärkeren Schimmelpilzbefall gekommen, sollten Sie unbedingt unsere Fachmänner für Schimmelbekämpfung zurateziehen.
Für private und geschäftliche Vermieter im Raum Braunschweig, Hildesheim, Magdeburg, Dessau und Umland ist die ENVIRO Pest Control GmbH der passende Ansprechpartner in Sachen Schimmelbeseitigung.
Unsere Experten bieten Ihnen eine individuelle Beratung und umfassende Unterstützung bei der Lösung Ihres Schimmelproblems.
Wie viel Zeit unsere Experten für Schimmelbekämpfung benötigen, um Ihre Wohnung schimmelfrei zu bekommen, hängt insbesondere davon ab, ob der Schimmelpilzbefall oberflächlich ist oder ob die Sporen bereits tief in die Bausubstanz eingedrungen sind.
Bei Schimmel auf glatten, nicht saugfähigen Untergründen genügt in der Regel nasses Abwischen mit einem geeigneten Reiniger. Sind Tapeten, Anstrich oder sogar der Putz betroffen, ist mit rein oberflächlich wirkenden Mitteln nichts mehr zu machen. Das befallene Material muss durch ENVIRO Pest Control großzügig entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
Tritt in einer Mietwohnung Schimmel auf, ist zu klären, ob Baumängel vorliegen oder der Mieter das Problem durch fehlerhaftes Lüften und Heizen verursacht hat.
Ist Ersteres der Fall, müssen Sie als Vermieter für den Schaden aufkommen, anderenfalls trägt der Wohnungsnutzer die Kosten für die Schimmelbeseitigung durch die ENVIRO Pest Control GmbH.